
Affinghausen – Niedersachsen
Dreifaches Lotterie-Glück in Affinghausen: Kay jubelt über 30.000 Euro
19. November 2020
Straßenpreis
Der zweite Straßenpreis der Deutschen Postcode Lotterie im November geht ins niedersächsische Affinghausen. Dank des gezogenen Postcodes 27257 AV freut sich Kay über insgesamt 30.000 Euro. Beinahe wären es nur 10.000 Euro gewesen.
„Ich hab‘ damit nie gerechnet und ich freue mich gigantisch“, jubelt Kay, als das Team der Deutschen Postcode Lotterie vor seiner Tür steht und Straßenpreis-Moderator Felix Uhlig ihn mit drei großen Schecks über jeweils 10.000 Euro überrascht. Was er mit dem Gewinn anstellen wird, darüber muss der 42-Jährige sich noch mit seiner Familie beraten. Ganz spontan hat der Elektroinstallateur aber schon ein paar eher bodenständige Ideen: „Heizung sanieren, Auto abzahlen.“
Dreifaches Lotterie-Glück
Kay ist bereits seit der ersten Ziehung der Soziallotterie im Oktober 2016 dabei: „Ich habe mich damals für ein Los der Postcode Lotterie entschieden, weil ich das System schon aus anderen Ländern kannte und wusste, dass Vereine und Projekte gefördert werden." Da er noch mehr für den guten Zweck tun wollte, kaufte er sich im Juli dieses Jahres dann zwei weitere Lose. Die Investition hat sich gelohnt: Denn nun, nur wenige Monate später, gewinnt der Glückspilz statt 10.000 Euro ganze 30.000 Euro.
Der gute Zweck gewinnt immer
Dank Kay und aller anderen Teilnehmer der Deutschen Postcode Lotterie gewinnt auch immer der gute Zweck, denn 30 Prozent von jedem Los fließen in soziale und grüne Projekte im jeweiligen Bundesland. In der Nähe von Affinghausen unterstützt die Soziallotterie unter anderem die „Agenda 21-Bürgerstiftung“ in Diepholz, bei der Jugendliche ihr Klassenzimmer gegen das Moor tauschen und direkt in der Natur lernen. Mehr darüber erfahren Sie hier.
*Der Deutschen Postcode Lotterie ist der Umgang mit personenbezogenen Daten wichtig. Wir achten die Persönlichkeitsrechte unserer Gewinner und veröffentlichen Namen, persönliche Informationen sowie Bilder nur nach vorheriger Einwilligung. Gewinner/Gewinnerin sowie Angehörige werden mit ihrem Vornamen genannt.