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Grundsätzliches zur Projektförderung
Häufig gestellte Fragen
Welche Art von Projekten fördert die Postcode Lotterie?
Wir fördern Projekte, die in den Bereichen Mensch & Natur (Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt, Natur- und Umweltschutz) wirken.
Dazu gehören beispielsweise Naturschutz und Landschaftspflege, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz (inkl. erneuerbarer Energien), Kinder- und Jugendhilfe, Tierschutz, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitswesen, Altenhilfe, bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke, gesellschaftliche Entwicklung.
Alle zu fördernden Projekte müssen im Einklang mit den Förderschwerpunkten der Deutsche Postcode Lotterie stehen.
Was sind die Förderschwerpunkte der Postcode Lotterie?
Dein Projekt muss einen möglichst innovativen Ansatz verfolgen sowie einen Mehrwert für unsere Gesellschaft und unseren Planeten leisten.
Unsere Fokusthemen zu unseren Förderbereichen:
Sozialer Zusammenhalt
- Projekte gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
- Integration von geflüchteten Menschen
- Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
- Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
- Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
- Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
- Nachhaltige Bildungs- und Integrationsprojekte
- Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
- Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus und Rassismus
Natur- und Umweltschutz
- Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
- Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
- Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
- Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
- Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffen
- Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Insbesondere schätzen wir Projekte, bei denen die Herangehensweise einen Dreiklang aus sozialer, ökologischer und ökonomischer Sichtweise bildet.
Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) Im Laufe der Antragsstellung kannst du deinem Projekt SDGs zuordnen. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Sie wurden in Anlehnung an den Entwicklungsprozess der Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) entworfen und traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft. Im Unterschied zu den MDGs, die insbesondere Entwicklungsländern galten, gelten die SDGs für alle Staaten.
Passt dein Projekt zu unseren Schwerpunkten und entspricht es unserer Förderrichtlinie? Dann bewirb dich gerne für eine Förderung durch die Deutsche Postcode Lotterie.
Falls dein Projekt nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu unseren Förderschwerpunkten passt, sieh bitte von einer Antragstellung ab.
Wie lange darf mein Projekt andauern?
Die von uns bereitgestellten Fördermittel müssen innerhalb des im Förderantrag angegebenen Zeitraums verwendet werden. Der Förderzeitraum entspricht den von dir im Förderportal eingegebenen Start- und Enddaten.*
Dieser Förderzeitraum beträgt maximal
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12 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 30.000 Euro,
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18 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 100.000 Euro und
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24 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 250.000 Euro.
Dein Vorhaben selbst darf natürlich längerfristig andauern oder auch auf unbefristete Zeit angelegt sein.
Losgelöst von den obigen Fristen sind die geförderten Organisationen grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gem. § 55 AO einzuhalten.
- Über unser Umwidmungstool im Förderportal kannst du auch während der Projektlaufzeit einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraums stellen.
Wie soll ich mit notwendigen Änderungen während des Förderzeitraumes umgehen?
Bei Änderungen in der Projektumsetzung (vor oder nach Auszahlung der Fördermittel) ist eine zeitnahe Genehmigung durch die Deutsche Postcode Lotterie erforderlich.
Für diese (zeitlichen, inhaltlichen oder sonstigen relevanten) Änderungen – auch innerhalb der Kostenarten – musst du über unser Förderportal die Zustimmung der Deutschen Postcode Lotterie einholen.
Hier gehst du auf der Startseite zu deinem Vorhaben und klickst auf den Button „Kosten / Förderzeitraum anpassen“. Alternativ klickst du in der roten Navigationsleiste auf die Rubrik „Förderantrag“ und gehst zu dem entsprechenden Förderantrag. Nach Klick auf die blau unterlegte Förderantrags-Nr. gehst du in der Übersicht auf den ganz unten stehenden Button „Umwidmung / Verlängerung beantragen“.
Um dir und uns unnötigen bürokratischen Aufwand zu ersparen, kannst du bei Vorliegen folgender Voraussetzungen auf eine Umwidmungsanfrage verzichten:
Fördersumme bis 100.000 €: Verschiebungen innerhalb der Kostenarten unter 10% der Fördersumme Fördersumme ab 100.001 €: Veränderungen innerhalb der Kostenarten unter 10.000 €
Eine Zustimmung der Postcode Lotterie ist für diese Fälle nicht erforderlich.
Falls du nach Absenden des Förderantrags z. B. den Namen des Projekts/Vorhabens ändern möchtest, sende bitte eine E-Mail mit Angabe deiner Förderantrags-Nr. und deinem Wunsch an projekt@postcode-lotterie.de.
Gibt es etwas zu beachten, wenn ich mich um eine erneute Förderung bewerbe?
Voraussetzung für eine erneute Förderung deiner Organisation oder auch desselben Projekts (z. B. bei einer weiteren Durchführung oder Verlängerung des bereits geförderten Projekts) ist, dass vorherige geförderte Projekte – sofern der Förderzeitraum bereits abgeschlossen wurde – erfolgreich beendet und kommuniziert wurden.
Sofern der Projektförderzeitraum beendet ist, muss uns die jeweilige Projektauswertung innerhalb der Einreichungsfrist vorliegen.
Konnten die gewährten Fördermittel noch nicht vollständig bis zum angegebenen Förderzeitraumende verwendet werden, stelle bitte online im Förderportal eine Anfrage zur Umwidmung. Nur nach Genehmigung der Umwidmungsanfrage dürfen die restlichen Fördermittel über das Ende des Förderzeitraums hinaus für das Vorhaben verwendet werden.
Sollte die Projektauswertung nach Ablauf der sechswöchigen Frist nicht eingereicht worden sein, behalten wir uns vor, die antragstellende Person von einer weiteren Förderung auszuschließen.
Innerhalb einer Förderrunde kannst du keine Mehrfach-Förderanträge (z. B. zwei Projekte unterschiedlichen Inhalts) stellen.
Wann muss ich keine Interessensbekundung mehr stellen?
Solange du einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal hast, musst du keine Interessensbekundung stellen. Einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal hast du beispielsweise, wenn du aktuell ein Projekt mit Fördermitteln der Deutschen Postcode Lotterie durchführst.
Bitte reiche nur für dein erstes Projekt eine Interessensbekundung ein. Solltest du keinen aktiven Zugang zu unserem Förderportal mehr haben, reiche uns bitte online erneut eine Interessensbekundung ein.
Solltest du über einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal verfügen, kannst du weitere Anträge unter der Rubrik ""Förderantrag"" einreichen. Zum Login des Förderportals geht es hier.
Was sind Postcode Partner?
Mit den Postcode Partnern geht die Postcode Lotterie einen weiteren Schritt im Sinne ihrer Förderphilosophie und etabliert eine neue Förderkultur in Deutschland.
Die Summe, die die einzelnen Organisationen erhalten, ist nicht an einzelne Projektinhalte gebunden. Sie zahlen auf das größte und wichtigste Projekt überhaupt ein: den Erhalt unseres Planeten. Postcode Partner sind gemeinnützige Organisationen, zu denen die Postcode Lotterie seit Jahren ein beständiges Vertrauensverhältnis hat und die nachhaltig einen starken, gesellschaftlichen Mehrwert für Mensch und Natur generieren.
Wichtig: Für eine Postcode Partnerschaft gibt es kein offenes Antragsverfahren. Organisationen können sich nicht aktiv für eine Postcode Partnerschaft bewerben.
Soll meine Organisation einen Eigenanteil erbringen?
Ja, die Postcode Lotterie fördert maximal 80% der Gesamtkosten eines Projekts.
Der Eigenanteil (in Höhe von mindestens 20% der Projekt-Gesamtkosten) kann sich aus eigenen Geldmitteln oder Drittmitteln anderer Fördermittelgeber zusammensetzen.
Auch ehrenamtliches Engagement in Form freiwilliger Arbeit kann in (begrenztem) Umfang als Eigenanteil berücksichtigt werden: Bei Förderanträgen bis 30.000 € kann der Eigenanteil vollständig mit ehrenamtlicher Arbeit erbracht werden. Bei Förderanträgen größer 30.000 € können Teile des Eigenanteils auch in Form von ehrenamtlicher Arbeit (kalkulatorisch 15 € pro Stunde) eingebracht werden. Hierfür gilt jedoch eine Obergrenze von max. 15.000 € pro Förderantrag.
Beispiel für die Berechnung des Eigenanteils: Die Gesamtkosten deines Projekts betragen beispielsweise 37.500 €. Du kannst maximal 80% der Gesamtkosten bei uns beantragen. In diesem Fall somit max. 30.000 €. Dein Eigenanteil (20% der Gesamtkosten) beläuft sich auf mind. 7.500 €.
Wie steht die Postcode Lotterie zum Lobbyregistergesetz?
Der Postcode Lotterie sind die Eintragungspflichten gem. des „Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“ vom 1. Januar 2022 bekannt.
Als Soziallotterie setzt sich die Postcode Lotterie von Beginn an für eine hohe Transparenz ihrer Förderungen ein. Seit Jahren wird im Rahmen der eigenen Jahresberichte detailliert über die Verteilung der Fördergelder informiert.
Insofern erklärt die Postcode Lotterie ihre grundsätzliche Zustimmung zur Registereintragung und zur vollständigen Offenlegung ihrer Förderung. Diese Zustimmung gilt sowohl für bereits erfolgte Förderungen der Vorjahre als auch für eventuelle zukünftige Förderungen.
Kann ich die Förderung von Fahrzeugen beantragen?
Grundsätzlich ist auch die Förderung von Fahrzeugen möglich.
Allerdings fördern wir ausschließlich Fahrzeuge mit nicht-fossiler Antriebstechnik. Bitte beschreiben Sie uns in Ihrem Förderantrag, welche Art von Fahrzeug (E-Fahrzeug, Modell) Sie anschaffen möchten. In Ausnahmefällen fördern wir auch Fahrzeuge mit Hybrid-Motoren.
Für welche Zwecke darf meine Organisation die Fördermittel verwenden?
Fördermittel der Postcode Lotterie dürfen ausschließlich für mildtätige Zwecke und/oder bestimmte gemeinnützige Zwecke (gemäß Freistellungsbescheid) verwendet werden.
Nach Erhalt der Fördermittel muss die gemeinnützige Organisation der Postcode Lotterie eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
Bitte berücksichtige, dass bestimmte Vorhaben nicht für eine Förderung vorgesehen sind.
Kann ich ein Projekt beantragen, das im Ausland durchgeführt wird?
Organisationen mit einem Sitz in Deutschland können grundsätzlich auch Förderanträge stellen, die im Ausland durchgeführt werden.
Wir können jedoch diese Vorhaben nur in einem sehr begrenzten Rahmen fördern. Dies hängt damit zusammen, dass wir als deutsche Soziallotterie dazu verpflichtet sind, unseren Reinertrag entsprechend unserem Teilnehmer*innen-Aufkommen überwiegend an Projekte in den einzelnen Bundesländern zu verteilen. Unsere Fördermittel müssen daher vorrangig in den Bundesländern verwendet werden, in denen sie durch unsere Lotterie erwirtschaftet wurden.
Umgang mit Cybersicherheitsvorfällen
In unseren Förderrichtlinien findet sich von jetzt an eine Regelung zu Datenschutz- bzw. IT-Security-relevanten Vorfällen.
Dies war notwendig, da die Zahl der Cyberangriffe auf öffentliche und private Einrichtungen – auch im sozialen Bereich – in Deutschland zuletzt stark zugenommen hat.
Der Schutz sensibler Daten sowie die Datensicherheit sind für uns von besonderer Bedeutung. Dies erwarten wir auch von unseren Projektpartnern und sind auf ihre Unterstützung angewiesen.
Nur eine frühzeitige Kenntnis des Vorfalls – binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden – ermöglicht es uns, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden auszuschließen.
Auszug aus der Förderrichtlinie:
""Die geförderten Organisationen sind während des Projektförderzeitraums verpflichtet, die Deutsche Postcode Lotterie über Angriffe auf ihre IT-Infrastruktur sowie deren Ausmaß und Folgen zu informieren. Die Informationen sollen dem Schutz der eigenen und angeschlossenen IT-Infrastrukturen der Deutschen Postcode Lotterie dienen und die Möglichkeit eröffnen, – gegebenenfalls gemeinschaftlich – angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Die Postcode Lotterie verpflichtet sich, über die erlangten Informationen Stillschweigen zu bewahren.""
Bitte sende uns im Falle eines Vorfalls eine E-Mail mit genauen Details an: projekt@postcode-lotterie.de
Wo finde ich das Logo der Postcode Lotterie?
Sofern du den Teilnehmer*innen der Postcode Lotterie unter Verwendung unseres Logos danken möchtest, stehen dir die entsprechenden Dateien (nach Bewilligung deines Förderantrags) in verschiedenen Formaten in unserem Förderportal unter dem Reiter "Up-/Download" zur Verfügung. Dort findest du auch unseren Leitfaden zur Kommunikation.
Wie ändere ich die Ansprechperson meiner Organisation im Förderportal oder wie lösche ich meinen Account/Zugang?
Nur mit einem aktiven Zugang zu unserem Förderportal ist sichergestellt, dass du alle wichtigen Informationen rund um deine Förderung erhältst. Hierfür benötigen wir stets deine aktuellen Kontaktdaten.
Sollte sich der Ansprechpartner, der im Förderportal als Kontaktperson hinterlegt wurde, oder die Kontaktdaten der Organisation ändern, sende bitte eine E-Mail mit den vollständigen Kontaktdaten des neuen Ansprechpartners oder der Organisation an projekt@postcode-lotterie.de:
Vorname Nachname E-Mail Telefonnummer Mobilfunknummer Position in der Organisation Hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit (neue Adresse, Telefonnr., E-Mail-Adresse der Organisation)
Falls du deinen Account/Zugang zum Förderportal löschen lassen möchtest, sende uns bitte eine E-Mail mit deinem Wunsch an projekt@postcode-lotterie.de.
Bis wann soll bzw. muss meine Organisation einen Zwischenbericht einreichen?
Bei Förderungen über 100.000 € ist ein Zwischenbericht verpflichtend. Diesen lädst du bitte nach der Hälfte des Förderzeitraums (max. nach 12 Monaten) in frei wählbarer Form zum aktuellen Stand des Vorhabens im Online-Förderportal hoch.
Bei Förderungen bis einschließlich 100.000 € ist kein Zwischenbericht erforderlich. Falls du uns dennoch über den aktuellen Stand des Vorhabens informieren möchtest, kannst du diesen gerne optional im Upload-Bereich des Online-Förderportals hochladen.
Sind Ihre Antragsfristen bindend oder kann ich Unterlagen auch nachreichen?
Die von uns veröffentlichten Antragsfristen sind ohne Ausnahme bindend.
Auch können nach Ablauf eines jeweiligen Fristendes keine Unterlagen mehr nachgereicht oder Angaben verändert werden.
Bitte sieh von diesbezüglichen Anfragen ab.
Was habe ich bei dem Dreh eines Videos zu beachten?
Bei der Antragsstellung sowie beim (Zwischen- und Abschluss-) Reporting in der Förderrunde bis 250.000 € ist jeweils der Upload eines aktuellen 1-minütigen Videos Pflicht.
Die Länge von einer Minute reicht vollkommen aus, um Ihr Projekt fokussiert und verständlich zu präsentieren. Mit einem gängigen Smartphone können Sie schnell und einfach ein authentisches Video drehen. Dort ist auch eine einfache Bearbeitung (Schnitt) Ihrer Videos möglich. Dein Video sollte informativ, aber auch kurzweilig sein.
Generell sollte man vor den Dreharbeiten das komplette Video schon fertig geplant haben. Wer schon weiß, ob die neue Sequenz zum bereits Gefilmten passt, der spart Zeit und Bildmaterial.
Vor der Erstellung des Videos kannst du dir folgende Fragen stellen:
Was ist das Besondere an meinem Projekt? Worin besteht der soziale / nachhaltige / innovative Charakter des Projekts? Welche Wirkung und welchen Mehrwert für unsere Gesellschaft / Vielfalt / Natur und Umwelt / das Klima hat mein Projekt? Welche Ziele können mit einer Förderung der Deutschen Postcode Lotterie erreicht werden? Beachten Sie folgende Tipps zur Umsetzung Ihres Videos:
ruhiger, aufgeräumter Hintergrund möglichst wenig Umgebungsgeräusche richtige Beleuchtung gesprochener Text mit max. 150 Wörtern Sprechen Sie so, als ob Sie Ihr Projekt einem guten Freund erklären Kameraposition auf Augenhöhe Seitliche Bewegungen mit der Kamera nur extrem langsam mit dem Körper und nicht mit den Armen
Dein Video ist Bestandteil im Entscheidungsprozess durch unseren unabhängigen Beirat und wird nicht durch uns veröffentlicht.
Kann ich beim Förderantrag auch Personal- und/oder Honorarkosten eingeben?
Bei einer Förderung bis 30.000 € ist die Förderung von Personal- und Honorarkosten möglich. Diese können bis zu 100% der Fördersumme entsprechen.
Bei einer Förderung über 30.000 € ist eine anteilige Förderung von Personal- und Honorarkosten möglich. Diese müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis (max. 50 %) zur beantragten Fördersumme stehen.
Sollten die Personal- bzw. Honorarkosten bei Ihrem Vorhaben die vorgegebenen max. 50% überschreiten, so müssen die geplanten Ausgaben im Förderantrag detailliert begründet sein.
Bitte schlüssle die einzelnen Positionen in Stellen und Funktionen auf: Beispiel: "2 Teilzeitstellen Projektmitarbeitende (je 20 Std) >> 20.000 Euro"
Kann ich eine Verwaltungskostenpauschale angeben im Förderantrag?
Die Postcode Lotterie fördert grundsätzlich projektbezogen, also beispielsweise Personal- und Sachkosten, die unmittelbar bei der Durchführung des jeweiligen Projektes anfallen.
Eine Förderung von allgemeinen Verwaltungskostenpauschalen oder Overhead-Kosten ist möglich. Der beantragte Prozentsatz an Verwaltungskosten darf allerdings den von Ihrer Organisation üblichen, veröffentlichten Verwaltungskostensatz nicht übersteigen.
Die Verwaltungskosten müssen unter der Kostenart „Sonstige Kosten“ im Förderantrag separat ausgewiesen werden. Auch Mietkosten fallen unter die Verwaltungskostenpauschale und können nicht separat beantragt werden.