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Interessensbekundung/Förderantrag
Häufig gestellte Fragen
Wie stelle ich eine Interessensbekundung?
Solltest du noch keinen Zugang zu unserem Förderportal haben, stelle bitte hier eine Interessensbekundung.
Die Interessensbekundung ist der erste Schritt für eine mögliche Förderung, bei der du uns über eine Art Kurzbewerbung deine Organisation und dein Vorhaben online vorstellst. Die benötigten Angaben für eine Interessensbekundung findest du hier. Nach Einreichung prüfen wir innerhalb von fünf Werktagen die Förderfähigkeit deiner Organisation sowie die Übereinstimmung deines Vorhabens mit unseren Förderschwerpunkten.
Die Fristen zur Einreichung einer Interessensbekundung findest du hier.
Sollten wir die oben genannten Aspekte positiv bewerten, erhältst du im zweiten Schritt eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu unserem Online-Förderportal, in dem du deinen Förderantrag komplettierst.
Alle Daten, die du bei der Interessensbekundung eingegeben hast, werden im Förderportal automatisch für den Förderantrag übernommen.
Eine Zwischenspeicherung steht bei der Interessensbekundung nicht zur Verfügung. Wir bitten dich daher, alle Angaben für die Interessensbekundung vollständig auszufüllen und an uns abzusenden.
Kann ich meinen Antrag auch per E-Mail einreichen? Soll ich mein Vorhaben vorab telefonisch bei Ihnen vorstellen?
Nein, eine Einreichung per E-Mail (oder auch per Post) ist nicht möglich.
Eine telefonische Vorstellung deines Vorhabens ist nicht erforderlich. Anhand der Interessensbekundung bekommen wir bereits einen ersten Eindruck deiner Organisation und deines Projekts.
Unser Antragsverfahren ist bewusst sehr einfach gehalten, um dir und uns bürokratischen Aufwand und das Verwenden von Papier zu ersparen. Aus diesem Grund ist das Stellen von Förderanträgen ausschließlich online möglich.
Eine zusätzliche Einreichung des Förderantrags per Post ist nicht gewünscht.
Im Falle einer Bewilligung deines Förderantrags benötigen wir anschließend einzelne Dokumente (Fördervereinbarung und Zuwendungsbescheid) im Original. Informationen hierzu erhältst du im Zuge der Bewilligung.
Wann muss ich keine Interessensbekundung mehr stellen?
Solange du einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal hast, musst du keine Interessensbekundung stellen. Einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal hast du beispielsweise, wenn du aktuell ein Projekt mit Fördermitteln der Deutschen Postcode Lotterie durchführst.
Bitte reiche nur für dein erstes Projekt eine Interessensbekundung ein. Solltest du keinen aktiven Zugang zu unserem Förderportal mehr haben, reiche uns bitte online erneut eine Interessensbekundung ein.
Solltest du über einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal verfügen, kannst du weitere Anträge unter der Rubrik „Förderantrag“ einreichen. Zum Login des Förderportals geht es hier.
Wie lange darf mein Projekt andauern?
Die von uns bereitgestellten Fördermittel müssen innerhalb des im Förderantrag angegebenen Zeitraums verwendet werden.
Der Förderzeitraum entspricht den von dir im Förderportal eingegebenen Start- und Enddaten.
Dieser Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 30.000 Euro, 18 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 100.000 Euro und 24 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 250.000 Euro. Dein Vorhaben selbst darf natürlich längerfristig andauern oder auch auf unbefristete Zeit angelegt sein.
Losgelöst von den obigen Fristen, sind die geförderten Organisationen grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gem. § 55 AO einzuhalten.
Über unser Umwidmungstool im Förderportal kannst du auch während der Projektlaufzeit einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraums stellen.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich mich bewerben?
Alle Fristen zur Einreichung einer Interessensbekundung oder eines Förderantrages findest du auf unserer Website.
Innerhalb einer Förderrunde kann eine Organisation maximal einen Förderantrag stellen. Das Stellen von Mehrfach-Förderantragen innerhalb desselben Förderrunden-Zeitraums ist nicht möglich.
Kann ich beim Förderantrag auch Personal- und/oder Honorarkosten eingeben?
Bei einer Förderung bis 30.000 € ist die Förderung von Personal- und Honorarkosten möglich. Diese können bis zu 100 % der Fördersumme entsprechen.
Bei einer Förderung über 30.000 € ist eine anteilige Förderung von Personal- und Honorarkosten möglich. Diese müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis (max. 50 %) zur beantragten Fördersumme stehen.
Sollten die Personal- bzw. Honorarkosten bei deinem Vorhaben die vorgegebenen max. 50 % überschreiten, müssen die geplanten Ausgaben im Förderantrag detailliert begründet werden.
Bitte schlüssle die einzelnen Positionen in Stellen und Funktionen auf: "2 Teilzeitstellen Projektmitarbeitende (je 20 Std) >> 20.000 Euro"
Was ist der Unterschied zwischen Sach- und Materialkosten?
Materialkosten sind solche Kosten, die bei einer Herstellung an Material anfallen.
Das können zum Beispiel bei einem Kunstprojekt die Leinwand und die Farbe sein oder bei einem Pflanzprojekt das Saatgut.
Sachkosten sind die Kosten, die nicht direkt dem Material (und natürlich auch nicht dem Personal- oder Honoraraufwand) zuzurechnen sind.
Das können zum Beispiel Kosten für Porto und Versand, Fahrtkosten, Energiekosten für das Projekt oder die Verpflegung der Teilnehmenden sein.
Uns ist bewusst, dass eine exakte Abgrenzung nicht immer einfach möglich ist. Daher bitten wir dich, die Daten so einzugeben, wie es für dich am sinnvollsten erscheint.
Bitte weise Honorarkosten immer separat (in ihrer eigenen Kostenart) aus.
Gibt es etwas zu beachten, wenn ich mich um eine erneute Förderung bewerbe?
Voraussetzung für eine erneute Förderung deiner Organisation oder auch desselben Projekts (z. B. bei einer weiteren Durchführung oder Verlängerung des bereits geförderten Projekts) ist, dass vorherige geförderte Projekte – sofern der Förderzeitraum bereits abgeschlossen wurde – erfolgreich beendet und kommuniziert wurden.
Sofern der Projektförderzeitraum beendet ist, muss uns die jeweilige Projektauswertung innerhalb der Einreichungsfrist vorliegen.
Konnten die gewährten Fördermittel noch nicht vollständig bis zum angegebenen Förderzeitraumende verwendet werden, stelle bitte online im Förderportal eine Anfrage zur Umwidmung. Nur nach Genehmigung der Umwidmungsanfrage dürfen die restlichen Fördermittel über das Ende des Förderzeitraums hinaus für das Vorhaben verwendet werden.
Sollte die Projektauswertung nach Ablauf der sechswöchigen Frist nicht eingereicht worden sein, behalten wir uns vor, die antragstellende Person von einer weiteren Förderung auszuschließen.
Innerhalb einer Förderrunde kannst du keine Mehrfach-Förderanträge (z. B. zwei Projekte unterschiedlichen Inhalts) stellen.
Darf mein Projekt schon begonnen haben oder beendet sein?
Dein Vorhaben kann bereits auf eigenes finanzielles Risiko begonnen haben.
Allerdings darf dein Vorhaben zum Zeitpunkt der Beiratsentscheidung noch nicht beendet sein und sollte noch deutlich über diesen Zeitpunkt hinaus wirken.
Wann erhält die antragstellende Organisation die beantragte Fördersumme?
Auf unserer Homepage siehst du alle Fristen, bis wann wir uns spätestens bei dir mit der Entscheidung unseres Beirats zurückmelden.
Im Falle einer positiven Entscheidung erhältst du mit dieser E-Mail-Rückmeldung auch die Fördervereinbarung über die beantragte Summe.
Anschließend ist es erforderlich, dass du die Fördervereinbarung innerhalb von 6 Wochen unterzeichnet postalisch an uns zurücksendest und zusätzlich digital in unserem Förderportal hochlädst.
Die Fördersumme wird spätestens innerhalb von 16 Wochen nach vollständigem Eingang der Unterlagen auf das Konto deiner Organisation ausgezahlt.
Die geförderte Organisation ist verpflichtet, die Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht dem Förderantrag zweckentsprechend verwendet wurden und/oder keine rechtzeitige Umwidmung der Fördermittel beantragt und genehmigt wurde.
Soll ich in der Kostenaufstellung Brutto- oder Nettowerte angeben?
Die Kosten darfst du so angeben, wie sie deiner Organisation tatsächlich in Rechnung gestellt werden.
Als gemeinnützige Organisation zahlst du in der Regel den Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer. Daher kannst du den Bruttobetrag im Förderantrag unter der jeweiligen Kostenart (z. B. Sachkosten) beantragen.
Bitte führe keinen eigenen Posten für die Mehrwertsteuer auf, sondern rechne sie jeweils in die entsprechende Kostenart (z. B. Sachkosten) mit ein.
Wieso kann ich mich nicht (mehr) im Förderportal anmelden?
Falls du dein Passwort nicht mehr weißt, kannst du dir über den Button „Passwort vergessen?“ in unserem Förderportal ein neues erstellen.
Bitte beachte jedoch, dass dein Zugang auch zwischenzeitlich aus bestimmten Gründen deaktiviert worden sein kann.
Dies erfolgt zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen, nachdem wir per E-Mail über eine Nicht-Bewilligung eines Förderantrags unterrichten. Sollte es seitens des Antragstellenden weitere Förderanträge geben, die bereits bewilligt wurden und zu denen noch Tätigkeiten offen sind, bleibt der Förderportal-Zugang weiterhin aktiv. Sollte es Förderanträge geben, über die noch nicht entschieden wurde, bleibt Ihr Förderportal-Zugang ebenfalls aktiv. Wir teilen jedem Antragstellenden nach diesen 14 Tagen noch einmal per E-Mail mit, dass der Zugang nun geschlossen wurde.
In diesem Fall (Zugang wurde deaktiviert) sende uns eine neue Interessensbekundung.
Ein Zurücksetzen des Passwortes oder eine erneute Öffnung eines deaktivierten Zugangs ist nicht möglich.
Gibt es eine Vorlage für Projektunterlagen, die bei einem Förderantrag über 30.000 € eingereicht werden müssen?
Nein, dazu gibt es keine Vorlage.
Wenn du ein Projekt in dieser Größenordnung durchführen möchtest, gehen wir davon aus, dass du dieses bereits konkret und sorgfältig durchgeplant hast und dir entsprechende Unterlagen vorliegen.
Abhängig von deinem Vorhaben können das beispielsweise Projektablaufpläne, Kostenvoranschläge/Angebote oder ausführliche Beschreibungen sein, aus denen das Ziel deines Vorhabens deutlich und für Dritte verständlich wird. Auch über die Einreichung einer Online-Projektauswertung zum Abschluss der Umsetzung solltest du dir bereits in der Planungsphase konkrete Gedanken machen.
Wann erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Interessensbekundung?
Wenn du eine Interessensbekundung absendest, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Arbeitstage. Im Regelfall geht es jedoch deutlich schneller.
Wenn du nach fünf Tagen noch keine E-Mail von uns erhalten hast, sieh bitte in deinem Spam-Ordner deines E-Mail-Postfaches nach. Manche E-Mail-Anbieter filtern Absender, die das Wort „Lotterie“ enthalten, als Spam aus. Bitte kennzeichne unsere E-Mail-Adresse projekt@postcode-lotterie.de als “sicher”.
Wie kann ich mich in das Förderportal einloggen?
Wenn du (nach einer erfolgreichen Interessensbekundung) bereits Zugangsdaten per Mail von uns erhalten hast, kannst du dich hier in unser Förderportal einloggen.
Bitte beachte, dass Zugangsberechtigungen nach einer Weile erlöschen, sofern keine aktiven Vorgänge mehr im System vorhanden sind. Dann ist eine erneute Registrierung erforderlich.
In welcher Höhe fördert die Postcode Lotterie Projekte?
Die Postcode Lotterie unterscheidet drei verschiedene Förderhöhen. Bis zu 30.000 € Förderungen der Postcode Lotterie richten sich an wirkungsvolle Projekte, die die Bereiche Mensch und Natur umfassen. Bis zu 100.000 € Förderungen der Postcode Lotterie in der Größenordnung von 30.001 bis 100.000 € richten sich an innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten. Bis zu 250.000 € Förderungen der Postcode Lotterie in der Größenordnung von 100.001 bis 250.000 € richten sich an besonders innovative Projekte mit Vorbildcharakter, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen, und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Gesunde Selbsteinschätzung: Wir erwarten, dass das Verhältnis der beantragten Höhe zu deinen eigenen vorhandenen finanziellen Ressourcen angemessen ist oder dass deine Organisation ein Projekt dieser Größenordnung bereits erfolgreich durchführen konnte.
Bei einer erstmaligen Bewerbung mit einer Interessensbekundung solltest du ausschließlich eine Förderung bis zu 30.000 € beantragen.
Innerhalb einer Förderrunde kannst du keine Mehrfach-Förderanträge (z.B. 2 Projekte unterschiedlichen Inhalts) stellen. Es kann ein Förderantrag (mit einer zusammengefassten Inhaltsbeschreibung) gestellt werden.
Sollten die beantragten Fördermittel das zur Verfügung stehende Budget eines Bundeslandes signifikant übersteigen, behalten wir uns vor, für dieses Bundesland vor Fristende keine weiteren Anträge mehr anzunehmen.
Updates hierzu findest du vor dem Login in unserem Förderportal unter folgendem Link:https://postcode-lotterie.my.site.com/s/login/
Bitte berücksichtige dies bei der Zeitplanung deiner Antragseinreichung.
Die aktuellen Informationen zu den Fristen und Antragsmöglichkeiten findest du auf unserem Förderportal zur Antragsstellung.
Wie kann die antragstellende Organisation ihren Eigenanteil erbringen?
Der Eigenanteil muss mind. 20 % der Gesamtkosten des Projekts betragen.
Er kann durch eigene Geldmittel (Mitgliedsbeiträge, Rücklagen) oder Drittmittel anderer Fördermittelgeber (z.B. Spenden, weitere beantragte Fördermittel) erbracht werden.
Teile des Eigenanteils können auch in Form von ehrenamtlicher Arbeit (kalkulatorisch 15 € pro Stunde) eingebracht werden. Hierfür gilt jedoch eine Obergrenze von max. 15.000 € pro Förderantrag.
Bereits vorhandene Infrastruktur / Inventar (Material, Ausstattung, Raummiete, Telefone, Laptops etc.), gewährte Einkaufs-Rabatte oder bereits eingestelltes Personal sollten nicht als Eigenanteil angerechnet werden.
Im Förderantrag wird die Höhe der Gesamteinnahmen des vergangenen Jahres abgefragt. Welcher Wert ist hier genau gemeint?
Für kleinere Organisationen / Vereine gilt: Bitte trage hier die Summe aller Gesamteinnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, eigene Vermögenswerte etc.) des abgelaufenen Geschäftsjahres ein. Der Wert sollte sich mit den Angaben in deiner Einnahmen-/Überschuss-Rechnung (EÜR) decken.
Für bilanzierende Organisationen gilt: Bitte übernimm einfach den Wert der Gesamterträge aus deiner aktuellen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).Es ist kein Herausrechnen von bestimmten Erträgen, von erfolgten Jahresabgrenzungen oder Ähnlichem erforderlich.
Mit dieser Angabe wollen wir lediglich einen Überblick über die Größenordnung deiner Organisation erhalten, um die beantragte Fördersumme damit ins Verhältnis setzen zu können.
Bitte gib immer einen möglichst aktuellen und verlässlichen Wert an, in der Regel den des Vorjahres.