Interessensbekundung/Förderantrag

Häufig gestellte Fragen

Sollten Sie noch keinen Zugang zu unserem Förderportal haben, stellen Sie bitte hier eine Interessensbekundung.

Die Interessensbekundung ist der erste Schritt für eine mögliche Förderung, bei der Sie uns über eine Art Kurzbewerbung Ihre Organisation und Ihr Vorhaben online vorstellen. Die benötigten Angaben für eine Interessensbekundung finden Sie hier. Nach Einreichung prüfen wir innerhalb von fünf Werktagen die Förderfähigkeit Ihrer Organisation sowie die Übereinstimmung Ihres Vorhabens mit unseren Förderschwerpunkten.

Die Fristen zur Einreichung einer Interessensbekundung finden Sie hier.

Sollten wir die oben genannten Aspekte positiv bewerten, erhalten Sie im zweiten Schritt eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu unserem Online-Förderportal, in dem Sie Ihren Förderantrag komplettieren.

Alle Daten, die Sie bei der Interessensbekundung eingegeben haben, werden im Förderportal automatisch für den Förderantrag übernommen.

Eine Zwischenspeicherung steht bei der Interessensbekundung nicht zur Verfügung. Wir bitten Sie daher, alle Angaben für die Interessensbekundung komplett auszufüllen und an uns abzusenden.

Nein, eine Einreichung per E-Mail (oder auch per Post) ist nicht möglich.

Eine telefonische Vorstellung Ihres Vorhabens ist nicht erforderlich. Anhand der Interessensbekundung bekommen wir bereits einen ersten Eindruck Ihrer Organisation und Ihres Projektes.

Unser Antragsverfahren ist bewusst sehr einfach gehalten, um Ihnen und uns bürokratischen Aufwand und das Verwenden von Papier zu ersparen. Aus diesem Grund ist das Stellen von Förderanträgen ausschließlich online möglich.

Eine zusätzliche Einreichung des Förderantrags per Post ist nicht gewünscht.

Im Falle einer Bewilligung Ihres Förderantrags benötigen wir anschließend einzelne Dokumente (Fördervereinbarung und Zuwendungsbescheid) im Original. Informationen hierzu erhalten Sie im Zuge der Bewilligung.

Solange Sie einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal haben, müssen Sie keine Interessensbekundung stellen. Einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal haben Sie beispielsweise, wenn Sie aktuell ein Projekt mit Fördermitteln der Deutschen Postcode Lotterie durchführen.

Bitte reichen Sie nur für Ihr erstes Projekt eine Interessensbekundung ein. Sollten Sie keinen aktiven Zugang zu unserem Förderportal mehr haben, reichen Sie uns bitte online erneut eine Interessensbekundung ein.

Sollten Sie über einen aktiven Zugang zu unserem Förderportal verfügen, können Sie weitere Anträge unter der Rubrik ""Förderantrag"" einreichen. Zum Login des Förderportals geht es hier.

Die von uns bereitgestellten Fördermittel müssen innerhalb des im Förderantrag angegebenen Zeitraums verwendet werden.

Der Förderzeitraum entspricht den von Ihnen im Förderportal eingegebenen Start- und Enddaten.

Dieser Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 30.000 Euro, 18 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 100.000 Euro und 24 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 250.000 Euro. Ihr Vorhaben selbst darf natürlich längerfristig andauern oder auch auf unbefristete Zeit angelegt sein.

Losgelöst von den obigen Fristen, sind die geförderten Organisationen grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gem. § 55 AO einzuhalten.

Über unser Umwidmungstool im Förderportal können Sie auch während der Projektlaufzeit einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraums stellen.

Alle Fristen zur Einreichung einer Interessensbekundung oder eines Förderantrages finden Sie auf unserer Website.

Innerhalb einer Förderrunde kann eine Organisation maximal einen Förderantrag stellen. Das Stellen von Mehrfach-Förderantragen innerhalb desselben Förderrunden-Zeitraums ist nicht möglich.

Bei einer Förderung bis 30.000 € ist die Förderung von Personal- und Honorarkosten möglich. Diese können bis zu 100% der Fördersumme entsprechen.

Bei einer Förderung über 30.000 € ist eine anteilige Förderung von Personal- und Honorarkosten möglich. Diese müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis (max. 50 %) zur beantragten Fördersumme stehen.

Sollten die Personal- bzw. Honorarkosten bei Ihrem Vorhaben die vorgegebenen max. 50% überschreiten, so müssen die geplanten Ausgaben im Förderantrag detailliert begründet sein.

Bitte schlüsseln Sie die einzelnen Positionen in Stellen und Funktionen auf: Beispiel: "2 Teilzeitstellen Projektmitarbeitende (je 20 Std) >> 20.000 Euro"

Materialkosten sind solche Kosten, die bei einer Herstellung an Material anfallen.

Dies könnten zum Beispiel bei einem Kunstprojekt die Leinwand und die Farbe sein oder bei einem Pflanzprojekt das Saatgut.

Sachkosten sind die Kosten, die eben nicht direkt dem Material (und natürlich auch nicht dem Personal- oder Honoraraufwand) zuzurechnen sind.

Dies könnten zum Beispiel Kosten für Porto und Versand, Fahrtkosten, Energiekosten für das Projekt oder die Verpflegung der Teilnehmenden sein.

Uns ist bewusst, dass eine exakte Abgrenzung nicht immer einfach möglich ist, von daher bitten wir Sie, die Daten so einzugeben, wie es für Sie am Sinnvollsten erscheinen.

Bitte weisen Sie Honorarkosten immer separat (in ihrer eigenen Kostenart) aus.

Voraussetzung für eine erneute Förderung Ihrer Organisation oder auch desselben Projekts (z. B. bei einer weiteren Durchführung oder Verlängerung des bereits geförderten Projekts) ist, dass vorherige geförderte Projekte - sofern der Förderzeitraum bereits abgeschlossen wurde - erfolgreich beendet und kommuniziert wurden.

Sofern der Projektförderzeitraum beendet ist, muss uns die jeweilige Projektauswertung innerhalb der Einreichungsfrist vorliegen.

Konnten die gewährten Fördermittel noch nicht vollständig bis zum angegebenen Förderzeitraumende verwendet werden, stellen Sie bitte online im Förderportal eine Anfrage zur Umwidmung. Nur nach Genehmigung der Umwidmungsanfrage dürfen die restlichen Fördermittel über das Ende des Förderzeitraums für das Vorhaben verwendet werden.

Sollte die Projektauswertung nach Ablauf der sechswöchigen Frist nicht eingereicht worden sein, behalten wir uns vor, die antragstellende Person von einer weiteren Förderung auszuschließen.

Innerhalb einer Förderrunde können Sie keine Mehrfach-Förderanträge (z. B. 2 Projekte unterschiedlichen Inhalts) stellen.

Ihr Vorhaben kann bereits auf eigenes finanzielles Risiko begonnen haben.

Allerdings darf ihr Vorhaben zum Zeitpunkt der Beiratsentscheidung noch nicht beendet sein und sollte noch deutlich über diesen Zeitpunkt hinaus wirken.

Auf unserer Homepage sehen Sie alle Fristen, bis wann wir uns spätestens bei Ihnen mit der Entscheidung unseres Beirats zurückmelden.

Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie mit dieser E-Mail-Rückmeldung auch die Fördervereinbarung über die beantragte Summe.

Anschließend ist es erforderlich, dass Sie die Fördervereinbarung innerhalb von 6 Wochen unterzeichnet postalisch an uns zurücksenden sowie digital in unserem Förderportal hochladen.

Die Fördersumme wird spätestens innerhalb von 16 Wochen nach vollständigem Eingang der Unterlagen auf das Konto Ihrer Organisation ausgezahlt.

Die geförderte Organisation ist verpflichtet, die Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht dem Förderantrag zweckentsprechend verwendet wurden und/oder keine rechtzeitige Umwidmung der Fördermittel beantragt und genehmigt wurde.

Die Kosten dürfen Sie so angeben, wie sie Ihrer Organisation tatsächlich in Rechnung gestellt werden.

Als gemeinnützige Organisation zahlen Sie in der Regel den Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer. Daher können Sie den Bruttobetrag im Förderantrag unter der jeweiligen Kostenart (bspw. Sachkosten) beantragen.

Bitte führen Sie keinen eigenen Posten für die Mehrwertsteuer auf, sondern rechnen Sie sie jeweils in die Kostenart (bspw. Sachkosten) mit ein.

Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie sich über den Button „Passwort vergessen?"" in unserem Förderportal ein neues erstellen.

Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass Ihr Zugang auch eventuell zwischenzeitlich aus bestimmten Gründen deaktiviert wurde.

Dies erfolgt zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen, nachdem wir per E-Mail über eine Nicht-Bewilligung eines Förderantrags unterrichten. Sollte es seitens des Antragstellenden weitere Förderanträge geben, die bereits bewilligt wurden und zu denen noch Tätigkeiten offen sind, bleibt der Förderportal-Zugang weiterhin aktiv. Sollte es Förderanträge geben, über die noch nicht entschieden wurde, bleibt Ihr Förderportal-Zugang ebenfalls aktiv. Wir teilen jedem Antragstellenden nach diesen 14 Tagen noch einmal per E-Mail mit, dass der Zugang nun geschlossen wurde.

In diesem Fall (Zugang wurde deaktiviert) senden Sie uns eine neue Interessensbekundung.

Ein Zurücksetzen des Passwortes oder eine erneute Öffnung eines deaktivierten Zugangs ist nicht möglich.

Nein, dazu gibt es keine Vorlage.

Wenn Sie ein Projekt in dieser Größenordnung durchführen möchten, dann gehen wir davon aus, dass Sie dieses bereits konkret und sorgfältig durchgeplant haben und Ihnen entsprechende Unterlagen vorliegen.

Abhängig von Ihrem Vorhaben können das beispielsweise Projektablaufpläne, Kostenvoranschläge/Angebote oder ausführliche Beschreibungen sein, aus denen das Ziel Ihres Vorhabens deutlich und für einen Dritten verständlich wird. Auch über die Einreichung einer Online-Projektauswertung zum Abschluss der Umsetzung sollten Sie sich bereits in der Planungsphase konkrete Gedanken machen.

Wenn Sie eine Interessensbekundung absenden, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Arbeitstage. Im Regelfall geht es jedoch deutlich schneller.

Wenn Sie nach fünf Tagen noch keine E-Mail von uns erhalten haben, sehen Sie bitte im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches nach. Manche E-Mail-Anbieter filtern Absender, die das Wort „Lotterie“ enthalten, als Spam aus. Bitte kennzeichnen Sie unsere E-Mail-Adresse projekt@postcode-lotterie.de als “sicher”.

Wenn Sie (nach einer erfolgreichen Interessensbekundung) bereits Zugangsdaten per Mail von uns erhalten haben, können Sie sich hier in unser Förderportal einloggen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Zugangsberechtigungen nach einer Weile erlöschen, sofern keine aktiven Vorgänge mehr im System vorhanden sind. Dann ist eine erneute Registrierung erforderlich.

Die Deutsche Postcode Lotterie unterscheidet drei verschiedene Förderhöhen. Bis zu 30.000 € Förderungen der Deutschen Postcode Lotterie richten sich an wirkungsvolle Projekte, die die Bereiche Mensch und Natur umfassen. Bis zu 100.000 € Förderungen der Deutschen Postcode Lotterie in der Größenordnung von 30.001 bis 100.000 € richten sich an innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten. Bis zu 250.000 € Förderungen der Deutschen Postcode Lotterie in der Größenordnung von 100.001 bis 250.000 € richten sich an besonders innovative Projekte mit Vorbildcharakter, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen, und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Gesunde Selbsteinschätzung: Wir erwarten, dass das Verhältnis der beantragten Höhe zu den eigenen vorhandenen finanziellen Ressourcen angemessen ist oder, dass Ihre Organisation ein Projekt dieser Größenordnung bereits erfolgreich durchführen konnte.

Bei einer erstmaligen Bewerbung mit einer Interessensbekundung sollten Sie ausschließlich eine Förderung bis zu 30.000 € beantragen.

Innerhalb einer Förderrunde können Sie keine Mehrfach-Förderanträge (z.B. 2 Projekte unterschiedlichen Inhalts) stellen. Es kann ein Förderantrag (mit einer zusammengefassten Inhaltsbeschreibung) gestellt werden.

Sollten die beantragten Fördermittel das zur Verfügung stehende Budget eines Bundeslandes signifikant übersteigen, behalten wir uns vor, für dieses Bundesland vor Fristende keine weiteren Anträge mehr anzunehmen.

Updates hierzu finden Sie vor dem Login in unserem Förderportal unter folgendem Link: https://postcode-lotterie.my.site.com/s/login/

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Zeitplanung Ihrer Antragseinreichung.

Die aktuellen Informationen zu den Fristen und Antragsmöglichkeiten finden Sie auf unserem Förderportal zur Antragsstellung.

Der Eigenanteil muss mind. 20 % der Gesamtkosten des Projekts betragen.

Er kann durch eigene Geldmittel (Mitgliedsbeiträge, Rücklagen) oder Drittmittel anderer Fördermittelgeber (z.B. Spenden, weitere beantragte Fördermittel) erbracht werden.

Teile des Eigenanteils können auch in Form von ehrenamtlicher Arbeit (kalkulatorisch 15 € pro Stunde) eingebracht werden. Hierfür gilt jedoch eine Obergrenze von max. 15.000 € pro Förderantrag.

Bereits vorhandene Infrastruktur / Inventar (Material, Ausstattung, Raummiete, Telefone, Laptops etc.), gewährte Einkaufs-Rabatte oder bereits eingestelltes Personal sollten nicht als Eigenanteil angerechnet werden.

Für kleinere Organisationen / Vereine gilt: Bitte tragen Sie hier die Summe aller Gesamteinnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, eigene Vermögenswerte etc.) des abgelaufenen Geschäftsjahres ein. Der Wert sollte sich mit den Angaben in Ihrer Einnahmen-/Überschuss-Rechnung (EÜR) decken.

Für bilanzierende Organisationen gilt: Bitte übernehmen Sie einfach den Wert der Gesamterträge aus Ihrer aktuellen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Es ist kein Herausrechnen von bestimmten Erträgen, von erfolgten Jahresabgrenzungen oder Ähnlichem erforderlich.

Mit dieser Angabe wollen wir lediglich einen Überblick hinsichtlich der Größenordnung Ihrer Organisation erhalten, um die beantragte Fördersumme damit ins Verhältnis setzen zu können.

Bitte geben Sie immer einen möglichst aktuellen und verlässlichen Wert an, also in der Regel den des Vorjahres.