Bewilligungsverfahren

Häufig gestellte Fragen

Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?

Unser Beirat entscheidet über die Vergabe der Fördermittel (mind. 30% aller Losbeiträge), die wir als Soziallotterie durch den Verkauf unserer Lose erwirtschaften. Unser Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr, um Projektbewilligungen zu beschließen.

Eine Förderung durch die Postcode Lotterie kann nicht gewonnen werden. Unsere Kriterien zur Projektauswahl finden Sie hier.

Welche Kriterien berücksichtigt der Beirat bei der Projektauswahl?

Relevanz: Ist Ihr Projekt wichtig für unsere Gesellschaft und unseren Planeten? Wirkung: Welchen Unterschied macht der Beitrag der Postcode Lotterie? Nachhaltigkeit: Wie langfristig ist das Projekt in seiner Wirkung angelegt? Wirkt Ihr Projekt über den Förderzeitraum hinaus? Ist es skalierbar? Reichweite: Wie viele Personen profitieren von der Förderung? Wirtschaftlichkeit: Werden die angefragten Fördermittel effizient eingesetzt? Unabhängigkeit: Über welche weiteren Mittel verfügt Ihre Organisation? Transparenz: Kommunikation des Projekts gegenüber unseren Teilnehmer*innen und der Öffentlichkeit

Alle geförderten Projekt müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen.

Welche Vorhaben oder Organisationen sind nicht für eine Förderung vorgesehen?

Von einer Förderung generell ausgeschlossen sind beispielsweise:

Organisationen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Gründungsprozess oder in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden und sonstige kirchliche Institutionen unmittelbar Einzelpersonen, Organisationen ohne eigene Rechtsfähigkeit nicht eingetragene Vereine Organisationen jeglicher Art (bspw. auch Körperschaften öffentlichen Rechts), die keinen Freistellungsbescheid oder Bescheid nach § 60a AO vorweisen können Einzelfallhilfe, Therapien, Galas oder Festivals, Konferenzen Stipendien/Preisgelder, d.h. Mittel, die auf diese oder ähnliche Art an Dritte weitergegeben werden sollen Fahrzeuge mit ausschließlich fossilem Antrieb Neu- und Umbaumaßnahmen von Einrichtungen jeglicher Art, z. B. von Krankenhäusern, Begegnungszentren, Bildungseinrichtungen, Pflege-, Therapie- oder Betreuungseinrichtungen, (Bau-)Denkmälern und von Sportanlagen (wie z.B. Schwimmbäder, Fußballplätze, Schießsportanlagen).

Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB („Selbstkontrahierungsverbot“) steht einer Förderung nicht im Wege.

Alle zu fördernden Projekte müssen im Einklang mit den Förderschwerpunkten der Postcode Lotterie stehen.

Wann erhält die antragstellende Organisation die beantragte Fördersumme?

Auf unserer Homepage siehst du alle Fristen, bis wann wir uns spätestens bei dir mit der Entscheidung unseres Beirats zurückmelden.

Im Falle einer positiven Entscheidung erhältst du mit dieser E-Mail-Rückmeldung auch die Fördervereinbarung über die beantragte Summe.

Anschließend ist es erforderlich, dass du die Fördervereinbarung innerhalb von 6 Wochen unterzeichnet postalisch an uns zurücksendest sowie digital in unserem Förderportal hochlädst..

Die Fördersumme wird spätestens innerhalb von 16 Wochen nach vollständigem Eingang der Unterlagen auf das Konto Ihrer Organisation ausgezahlt.

Die geförderte Organisation ist verpflichtet, die Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht dem Förderantrag zweckentsprechend verwendet wurden und/oder keine rechtzeitige Umwidmung der Fördermittel beantragt und genehmigt wurde.

Ist auch eine anteilige Bewilligung meiner beantragten Summe möglich?

Nein, die Entscheidung fällt grundsätzlich für oder gegen die Bewilligung eines Antrags in der jeweils beantragten Höhe.

Wie sind meine Aussichten auf eine Bewilligung?

Voraussetzung für eine Projektbewilligung durch unseren Beirat ist, dass der Antrag im Einklang mit unseren Förderrichtlinien sowie unseren Förderschwerpunkten steht. Bitte lies beides vor der Antragstellung aufmerksam durch und berücksichtige diese Vorgaben auch bei deiner Antragstellung.

Du kennst deine Organisation und dein Projektvorhaben am besten und kannst daher einschätzen, ob du die Förderrichtlinien erfüllst und ob dein geplantes Projekt zu unseren Förderschwerpunkten passt.

Zudem ist eine Bewilligung immer abhängig von dem jeweiligen Budget, welches uns in einem Bundesland zur Verfügung steht. Leider können daher nicht immer alle förderungswürdigen Anträge berücksichtigt werden.

Im Falle einer Absage können wir leider keine individuelle Rückmeldung zu den konkreten Gründen geben. Wir bitten dich daher von weiteren Nachfragen diesbezüglich abzusehen.

Habe ich Rechnungen oder Belege zu den geförderten Investitionen nachzuweisen?

Nein, du musst keine Rechnungen oder Belege einreichen. Als gemeinnützige Organisation bist du zu einer ordentlichen Buchführung und zur Aufbewahrung sämtlicher Rechnungen und Kostennachweise verpflichtet. Eine Einreichung dieser Nachweise ist nur auf konkrete Anforderung durch uns notwendig.